Konditionen
Als eidgenössich anerkannte Psychotherapeutin werden die Kosten meiner Therapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen dazu eine ärztliche Anordnung. Diese kann Ihnen von Ärzt:innen mit folgenden Fachtiteln ausgestellt werden:
. Die Vorlage finden Sie hier:
- Allgemeine Innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinderpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM)
. Die Vorlage finden Sie hier:
Anordnung für Psychotherapie |
Bitte beachten Sie Ihre jährliche Franchise und Ihren Selbstbehalt.
Inwiefern sich die Zusazversicherungen weiterhin an den Kosten für eine Psychotherpie beteiligen wird von einzelnen Kassen sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich bitte Sie deshalb, dies vorgängig mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen und sich so für eine bewusste Investition in Ihre Gesundheit und persönliche Entwicklung zu entscheiden.
In bestimmten Fällen biete ich im Rahmen meines Engagements bei Psychologists for Future auch kostenlose / kostenreduzierte Unterstützung für Aktivist:innen an.
Tarife
Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP für das Anordnungsmodell.
Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP für das Anordnungsmodell.
- Der Stundentarif beträgt CHF 154.80.
- Eine Einzelsitzung (in der Praxis, in einem Naturraum, per Telefon oder online) dauert in der Regel 60 Minuten (Erstgespräch 75 Minuten), dazu kommen maximal 15 Minuten Vor- und Nachbereitung.
- Übrige Leistungen wie die Erstellung von Berichten, Korrespondenz mit Ärzt:innen, Telefonate mit Angehörigen usw. werden mit CHF 2.58/Min., verrechnet.
- Die Rechnungsstellung über die Ärztekasse erfolgt in der Regel monatlich. Sie erhalten die Rechnung in der Kopie von der Ärztekasse.
- Vereinbarte Termine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall können Sitzungen bis 24 Stunden vorher kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird das Gespräch zum vollen Tarif verrechnet. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.